Liebe Vereinsmitglieder,
hiermit laden wir euch zur jährlichen Mitgliederversammlung (MV) des funklust e.V. ein.
Die offizielle Einladung habt ihr bereits fristgerecht via E-Mail an die letzte dem Verein bekanntgegebene Adresse bekommen.
Ort und Zeit:
Ort und Zeit:
Datum: 09.04.2025
Zeit: 19:00 Uhr
Ort: 00.15 PSG (Kochstraße 6a, 91054 Erlangen, blauer Flachbau hinter dem Audimax)
Sofern ihr den Termin nicht wahrnehmen könnt, schickt uns bitte eine formlose Mail mit einer Absage an vorstand@funklust.de. Für etwaige Fragen könnt ihr euch auch jederzeit an den Vorstand wenden.
Hinweis:
Selbstverständlich sind auch alle Fördermitglieder, Probemitglieder, außerordentliche und Ehrenmitglieder herzlich eingeladen, stimmberechtigt sind aber nur ordentliche Mitglieder. Bei Fragen diesbezüglich könnt ihr euch jederzeit an vorstand@funklust.de wenden.
Wahl:
Die Wahl findet wieder über https://votesup.eu/statt. Bitte bringt dafür ein internetfähiges Mobilgerät zur Mitgliederversammlung mit. Eine Stimmübertragung ist möglich, aber die vertretende Person kann die Stimmen nicht splitten. Sie kann also beide Stimmen nur für einen Vorschlag abgeben. Das Prozedere wird in der Mitgliederversammlung nochmal erklärt. Weitere Informationen folgen per E-Mail und außerdem stehen stets aktualisiert auf folgender Seite immer alle Details: http://mv.fnklst.de/
Wie die Wahl über Votes-Up funktioniert, könnt ihr in unserem Votes-Up-How-To-PDF nachlesen.
Stimmrechtsübertragung:
Ihr habt die Möglichkeit, euer Stimmrecht auf ein anderes Vereinsmitglied zu übertragen. Dies funktioniert nach §9 Abs. 6 der Satzung wie folgt:
“[…] Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist, für jede Mitgliederversammlung gesondert, übertragbar. Die Stimmrechtsübertragung muss vor der Mitgliederversammlung schriftlich dem Vorstand mitgeteilt werden. Ein Mitglied darf nicht mehr als eine fremde Stimme vertreten.”
Das heißt, dass ihr ein formloses Schreiben verfasst, in welchem steht, wem ihr eure Stimme übertragt und das ganze muss unterschrieben werden. Zur fristgerechten Einreichung genügt zunächst ein Scan des unterschriebenen Dokuments. Das Original muss jedoch in Papierform (Brief an: funklust e.V, Ulrich-Schalk-Straße 3a, 91056 Erlangen) bis zum Beginn der Mitgliederversammlung nachgereicht werden.
Wichtige Hinweise zur Stimmübertragung:
Stimmen können nicht an Mitglieder des Vorstands übertragen werden. Das hat den Hintergrund, dass sich die Vorstandsmitglieder nicht mit mehreren Stimmen selbst entlasten können sollen. Bevor ihr eure Stimme an eine andere Person übertragt, holt euch vorher das Einverständnis dieser Person ab. Wenn das geschehen ist, informiert den Vorstand über die Übertragung.
Musterbeispiel einer Stimmrechtsübertragung:
Lieber Vorstand,
für die Mitgliederversammlung am 09.04.2025 möchte ich mein Stimmrecht an XXX übertragen.
Liebe Grüße, XY
[Unterschrift]
Interessierte für Ämter:
Falls jemand Interesse an der Übernahme von Ämtern (wir denken hier zum Beispiel an das Amt der Kassenprüfer:innen) hat, können sich diese Personen gerne schon auch vorab beim Vorstand melden.
Wahl:
Die Wahl findet über https://votesup.eu/ statt. Bitte bringt dafür ein internetfähiges Mobilgerät zur Mitgliederversammlung mit. Eine Stimmübertragung ist möglich, aber die vertretende Person kann die Stimmen nicht splitten. Sie kann also beide Stimmen nur für einen Vorschlag abgeben. Das Prozedere wird in der Mitgliederversammlung nochmal erklärt. Weitere Informationen folgen per E-Mail und stehen außerdem stets aktualisiert auf dieser Seite zur Verfügung.
Wie die Wahl über Votes-Up funktioniert, könnt ihr in unserem Votes-Up-How-To-PDF nachlesen.
Tagesordnung:
TOP 3: Bericht der Kassenprüfenden, Entlastung der Vorstandschaft
TOP 4: Neuwahl des Vorstands und der Ressortleitungen (siehe Hinweis)
TOP 5: Änderungen in der Vereinsordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung nimmt der Vorstand bis zum 06.04.2025, 18:00 Uhr unter der Adresse vorstand@funklust.de
Nähere Informationen zu TOP 1:
Nähere Informationen zu TOP 4:
Für Ämter innerhalb des Vorstandes können nur ordentliche Mitglieder kandidieren. Alle anderen Ämter können durch außerordentliche und ordentliche Mitglieder besetzt werden.
Nähere Informationen zu TOP 6:
Nähere Informationen zu TOP 5:
Konkret geht es um folgende Änderungen:
1. § 5, Abs. 2 (neu): „Der Vorstand kann dem stellvertretenden Finanzvorstand eine Kontovollmacht erteilen.“
2. § 16 Abs. 1 & § 19 Abs. 2: Umbenennung von „Ressort Marketing und PR“ in „Marketing und Social Media“.
3. § 14 Abs. 3 Nr. 4 (umformuliert): „die Bearbeitung aller steuerlichen Nachweispflichten (Steuererklärung) zum Erhalt der Gemeinnützigkeit des Vereins.“
4. §11:
(1) Alle ordentlichen, außerordentlichen und Probemitglieder können die (IT)-Infrastruktur für ihre redaktionelle Tätigkeit nutzen.
(2) Interne Veranstaltungen (Team-Events, Fortbildungen, Stammtische) sind ordentlichen, außerordentlichen und Probemitgliedern vorbehalten.
Außerdem sind uns eine Reihe von Rechtschreib-, Tipp- und Formfehlern aufgefallen, die wir in dem Zuge auch ausbessern können.