Mitgliederversammlung

Liebe Vereinsmitglieder, 

hiermit laden wir euch zur jährlichen Mitgliederversammlung (MV) des funklust e.V. ein.

Die offizielle Einladung habt ihr bereits fristgerecht via E-Mail an die letzte dem Verein bekanntgegebene Adresse bekommen.

Ort und Zeit:

Ort und Zeit:
Datum: 10.04.2024
Zeit: 19:00 Uhr
Ort: 00.15 PSG (Kochstraße 6a, 91054 Erlangen, blauer Flachbau hinter dem Audimax)

Sofern ihr den Termin nicht wahrnehmen könnt, schickt uns bitte eine formlose Mail mit einer Absage an vorstand@funklust.de. Für etwaige Fragen könnt ihr euch auch jederzeit an den Vorstand wenden.

Wahl:

Die Abstimmung läuft wie letztes Jahr über Votes-Up. Jede:r Stimmberechtigte hat bereits eine Mail mit den Zugangsdaten zur Registrierung bekommen. Nach erfolgreicher Anmeldung läuft der Abstimmprozess über folgenden Link: https://votesup.eu?fl-mv-2024 

Eine ausführliche Anleitung zu Votes-Up findet ihr hier: https://drive.google.com/file/d/1wycPbMU29x7bU8Hf5wgFrauMoeBHL1gn/view?usp=sharing

Die MV kann auch online mitverfolgt werden: https://meet.google.com/mrr-wtdn-srv

Stimmrechtsübertragung:

Ihr habt die Möglichkeit, euer Stimmrecht auf ein anderes Vereinsmitglied zu übertragen. Dies funktioniert nach §9 Abs. 6 der Satzung wie folgt:

 
“[…] Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist, für jede Mitgliederversammlung gesondert, übertragbar. Die Stimmrechtsübertragung muss vor der Mitgliederversammlung schriftlich dem Vorstand mitgeteilt werden. Ein Mitglied darf nicht mehr als eine fremde Stimme vertreten.”

 
Das heißt, dass ihr ein formloses Schreiben verfasst, in welchem steht, wem ihr eure Stimme übertragt und das ganze muss unterschrieben werden. Zur fristgerechten Einreichung genügt zunächst ein Scan des unterschriebenen Dokuments. Das Original muss jedoch in Papierform (Brief an: funklust e.V, Ulrich-Schalk-Straße 3a, 91056 Erlangen) bis zum Beginn der Mitgliederversammlung nachgereicht werden.

Wichtige Hinweise zur Stimmübertragung:

Stimmen können nicht an Mitglieder des Vorstands übertragen werden. Das hat den Hintergrund, dass sich die Vorstandsmitglieder nicht mit mehreren Stimmen selbst entlasten können sollen. Bevor ihr eure Stimme an eine andere Person übertragt, holt euch vorher das Einverständnis dieser Person ab. Wenn das geschehen ist, informiert den Vorstand über die Übertragung.

Musterbeispiel einer Stimmrechtsübertragung:

Lieber Vorstand,
für die Mitgliederversammlung am 10.04.2024 möchte ich mein Stimmrecht an XXX übertragen. 
Liebe Grüße, XY
[Unterschrift]

Interessierte für Ämter:

Falls jemand Interesse an der Übernahme von Ämtern (wir denken hier zum Beispiel an das Amt der Kassenprüfer:innen) hat, können sich diese Personen gerne schon auch vorab beim Vorstand melden.

Wahl:

Die Wahl findet über https://votesup.eu/ statt. Bitte bringt dafür ein internetfähiges Mobilgerät zur Mitgliederversammlung mit. Eine Stimmübertragung ist möglich, aber die vertretende Person kann die Stimmen nicht splitten. Sie kann also beide Stimmen nur für einen Vorschlag abgeben. Das Prozedere wird in der Mitgliederversammlung nochmal erklärt. Weitere Informationen folgen per E-Mail und stehen außerdem stets aktualisiert auf dieser Seite zur Verfügung.

Wie die Wahl über Votes-Up funktioniert, könnt ihr in unserem Votes-Up-How-To-PDF nachlesen.

Tagesordnung:

TOP 1: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit (siehe Hinweise) und ordnungsgemäßen Einladung, Genehmigung der Tagesordnung
TOP 2: Berichte der Vorstandschaft
TOP 3: Bericht der Kassenprüfenden, Entlastung der Vorstandschaft
TOP 4: Neuwahl des Vorstands und der Ressortleitungen (siehe Hinweis)
TOP 5: Sonstiges
Änderungsanträge zur Tagesordnung nimmt der Vorstand bis zum 02.04.2024, 18:00 Uhr unter der Adresse vorstand@funklust.de entgegen.

Nähere Informationen zu TOP 1:

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn alle Mitglieder des Vereins fristgerecht eingeladen wurden. Bitte nehmt euch – falls notwendig – die Zeit oder übertragt eure Stimme auf ein anderes Mitglied!
ABER: 
 
Für Beschlüsse zur Änderung der Satzung muss mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder anwesend sein. Zu Änderungen der Satzung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich – Satzung §9, Abs. 7.

Nähere Informationen zu TOP 4:

Für Ämter innerhalb des Vorstandes können nur ordentliche Mitglieder kandidieren. Alle anderen Ämter können durch außerordentliche und ordentliche Mitglieder besetzt werden.